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Für Unternehmer besteht Feuerlöscher-Pflicht:

Spätestens alle zwei Jahre ist eine sachkundige Prüfung der Feuerlöscher  vorgeschrieben Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist dazu verpflichtet seinen Betrieb mit Feuerlöscher auszustatten und diese regelmäßig - mindestens jedoch alle zwei Jahre - sachkundig prüfen zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder einen reinen Bürobetrieb handelt. Insbesondere Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen, sind sich dieser Verpflichtung oft nicht bewusst.

Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.
Potenziell durch einen Brand gefährdet ist nach den Erfahrungen des Verbandes praktisch jeder Unternehmensbereich - Produktions- und Werkstätten sowie Lagerräume genauso wie Küchen oder Verwaltungsgebäude. Als Brandursache wird in vielen Fällen menschliches Fehlverhalten ermittelt. Aber auch dauerhaft im Stand - By - Betrieb laufende Elektrogeräte wie Computer und Drucker stellen eine oft unterschätzte Gefahr dar. Das gilt vor allem  wenn ihre Lüftungsschlitze durch Papier oder Akten verdeckt sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Da die Geräte permanent Wärme abgeben, entstehen so schnell Schwel- oder Kabelbrände, die sich zu einem Vollbrand ausweiten und das gesamte Gebäude erfassen können.Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie um Personenschutz. Darüber hinaus sollte jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse auch an einen angemessenen Schutz seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer Entstehungsphase lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen - noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft.
Bavaria - Brandschutz - Fachbetriebe
bieten nicht nur Feuerlöschgräte und Brandschutzprodukte für jeden Bedarf, sie sind Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.So übernehmen sie neben der sachkundigen Prüfung der Feuerlöscher auch eine Einweisung in deren Handhabung und führen Brandschutzübungen durch. Darüber hinaus sorgen sie für die ordnungsgemäße Planung Anlegung und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sowie für die Kennzeichnung von brandschutztechnischen Ausrüstungen.      



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