Für Unternehmer besteht
Feuerlöscher-Pflicht:
Spätestens alle zwei Jahre ist eine sachkundige Prüfung der
Feuerlöscher vorgeschrieben
Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist dazu
verpflichtet seinen Betrieb mit Feuerlöscher auszustatten und diese regelmäßig
- mindestens jedoch alle zwei Jahre - sachkundig prüfen zu lassen. Dies gilt
unabhängig davon, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder einen reinen
Bürobetrieb handelt. Insbesondere Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen,
sind sich dieser Verpflichtung oft nicht bewusst.
Darauf macht der bvbf Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. Potenziell durch einen
Brand gefährdet ist nach den Erfahrungen des Verbandes praktisch jeder
Unternehmensbereich - Produktions- und Werkstätten sowie Lagerräume genauso wie
Küchen oder Verwaltungsgebäude. Als Brandursache wird in vielen Fällen
menschliches Fehlverhalten ermittelt. Aber auch dauerhaft im Stand - By -
Betrieb laufende Elektrogeräte wie Computer und Drucker stellen eine oft
unterschätzte Gefahr dar. Das gilt vor allem wenn ihre Lüftungsschlitze
durch Papier oder Akten verdeckt sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Da die
Geräte permanent Wärme abgeben, entstehen so schnell Schwel- oder Kabelbrände,
die sich zu einem Vollbrand ausweiten und das gesamte Gebäude erfassen
können.Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie um Personenschutz. Darüber
hinaus sollte jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse auch an einen
angemessenen Schutz seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer Entstehungsphase
lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen - noch
bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft. Bavaria
- Brandschutz - Fachbetriebe bieten nicht nur Feuerlöschgräte
und Brandschutzprodukte für jeden Bedarf, sie sind Ansprechpartner in allen
Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.So übernehmen sie neben
der sachkundigen Prüfung der Feuerlöscher auch eine Einweisung in deren
Handhabung und führen Brandschutzübungen durch. Darüber hinaus sorgen sie für
die ordnungsgemäße Planung Anlegung und Kennzeichnung der Flucht- und
Rettungswege sowie für die Kennzeichnung von brandschutztechnischen
Ausrüstungen.
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